Bevor Sie zu der ersten Eingabemaske des Ausbildungsvertrages gelangen, möchten wir Ihnen noch wichtige Details
mitteilen, die Sie VOR Ihrer ersten Dateneingabe zur komplikationsfreien Nutzung dieses Onlinehilfsmittels wissen
sollten.
- Zwischenspeichern nicht möglich
Bitte beachten Sie, dass Sie die komplette Dateneingabe durchlaufen
müssen, um den Vertrag am Ende ausdrucken zu können. Ein Zwischenspeichern eines Bearbeitungsstandes im Verlauf
der Vertragserstellung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Wenn Sie unterbrechen, müssen Sie mit
der Dateneingabe neu beginnen.
- Ihre Betriebsnummer wird benötigt
Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Nummer, die in Deutschland zur automatisierten Datenübertragung im
Bereich der Sozialversicherung zwischen Arbeitgebern und öffentlichen Stellen dient. Die Nummer identifiziert ein
Unternehmen eindeutig im Kontakt mit Behörden. Sie erhalten die Nummer online beim Betriebsnummernservice der
Arbeitsagentur und finden sie auf Ihren bisherigen Belegen, z.B. den Beitragsnachweisen oder Ausdrucken von
Sozialversicherungsmeldungen, aber auch in den Verwendungszweckangaben der Zahlungsvorgänge der monatlichen
Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkassenbeiträge der Praxismitarbeiter/-innen). Sie können diese Nummer ggf.
auch bei Ihrer Steuerberatung erfragen.
- Die E-Mail-Adresse der/des Auszubildenden wird benötigt
- Namen und Anschriften der gesetzlichen Vertreter werden benötigt
Diese Angaben sind nur erforderlich, sofern der/die Auszubildende bei Vertragsabschluss noch minderjährig ist.
- Angaben zu Zahnärzten und ZFA werden benötigt
Um die Eignung der Ausbildungsstätte beurteilen zu können, werden die aktuelle Anzahl der angestellten Zahnärzte
sowie die Anzahl der Vollzeit-ZFA und Auszubildenden benötigt.
- Ausdruck des erstellten Vertrages
Nachdem alle eingegebenen Daten an den zuständigen ZBV übermittelt wurden, muss der Ausbildungsvertrag noch in
dreifacher Ausfertigung ausgedruckt, an den jeweiligen Stellen unterschrieben und zur Genehmigung an den
zuständigen ZBV gesendet werden (§36 Berufsbildungsgesetz). Es werden also drei jeweils unterschriebene Originale
benötigt.
- Bei Praxiswechsel
Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen zahnärztlichen Bezirksverband in Verbindung, um die
anrechenbaren Zeiten der bisherigen Ausbildung zu klären und das Ende der Ausbildung festlegen zu können. Sollten
Sie dies nicht vorab klären, ist nicht auszuschließen, dass ein unzutreffendes Ausbildungsende im
Ausbildungsvertrag erfasst und die Eintragung des Ausbildungsvertrages verzögert wird.